Schulklassen

Unsere Schule gliedert sich in bildungsspezifische Lernstufen. Diese Organisation orientiert sich an der SopV vom 20. Juli 2017 (§13 Absatz 4, §14 Absatz 3).  
 

  • 1. Primarstufe
  • 2. Sekundarstufe 1
  • 3. Berufsbildungsstufe

 

Die Schüler sollen nach Möglichkeit alle Stufen durchlaufen. Die Berufsbildungsstufe dient zur Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt. Der Besuch der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ dauert in der Regel bis zum Ende des Schuljahres in dem die Schülerin oder der Schule das 18. Lebensjahr vollendet (Ende der Schulpflicht). Die Lernstufen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 umfassen zehn Schuljahre. Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsbildungsstufe erfüllt. Sie umfasst in der Regel zwei Schuljahre. Damit ist die Vollzeitschulpflicht absolviert. Bei einem zu erwartenden Bildungszuwachs und einer positiven Gesamtentwicklung der Persönlichkeit besteht an unserer Schule die Möglichkeit einer Schulzeitverlängerung. Diese Schulzeitverlängerung muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten jährlich neu beantragt werden. Über die Zustimmung der Schulzeitverlängerung entscheiden in Zusammenarbeit die Eltern, der Förderausschuss und die Schulbehörde.